Skandal im Sperrbezirk intonierte in den 80er Jahren die Spider Murphy Gang. In dem Song nimmt die fesche Rosie im Anzeigengeschäft den Damen im Sperrbezirk die Kundschaft weg. Was für ein Skandal.
Seitdem steht der Sperrbezirk für Prostitution. Doch ist es genau andersherum, im Sperrgebiet ist die Prostitution verboten!
Auf den ersten Blick macht das keinen Sinn, stehen doch die Damen des Gewerbes doch immer pünktlich um 20 Uhr an der Strasse auf Sankt Pauli.
Zum Verständnis: Prostitution ist in der Bundesrepublik legal. Seit dem Prostitutionsgesetz von 2001 unterliegt sie zudem nicht mehr dem Verdikt der Sittenwidrigkeit. Auch der so genannte Bockschein, also die Verpflichtung bei häufigen Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern, ein regelmäßiges Gesundheitszeugnis zu beschaffen, wurde abgeschafft. Dank der kämpferischen Hure Domenica ist Sexarbeit in Deutschland zu einem ganz normalen Gewerbe geworden. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch in bestimmten Gebieten, den Sperrgebieten, die Ausübung untersagen.
Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.
Der Begriff „nachgehen“ umfasst dabei die Prostitution selbst und auch das „Kobern“ von Kunden.
Doch wie passt das alles zusammen?
Die Reeperbahn ist Sperrbezirk und weltbekannt bekannt für sein Sex-Angebot.
Ganz einfach er werden Ausnahmezonen, so genannte „Toleranzzonen“ geschaffen. So ist ab 20 Uhr die eine Seite der Davidstrasse für die Nutzung als offene „Gewerbefläche“ vorgesehen, genauso wie eine Hälfte des Hans-Albers-Platzes. Sprich von der Regel werden Ausnahmen geschaffen. Was letztendlich der Kontrolle dient.
Da aber innerhalb der Zonen nicht für alle Platz ist, gibt es nun auch illegale Ecken und die „Kneipenhuren“, nette Damen, die sich erst nach einer Weile als „käuflich“ zu erkennen geben.
Weitere Besonderheiten eines Sperrbezirkes sind die Ladenöffnungszeiten. Während außerhalb für Schankbetriebe eine „Sperrfristverlängerung“ extra Gebühren kostet, kann auf der Meile jeder Betrieb rund um die Uhr geöffnet haben, was manche Kneipen auch nutzen. Weitere Ausnahme sind die Leuchtreklamen, die mit mehr ANSI-Volumen strahlen, sowie Blinken und Rolieren dürfen.
Alles klar?